Anwendungsbereich
Sämtliche Lieferungen und Leistungen durch CARBAGAS erfolgen ausschliesslich nach Massgabe der folgenden Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form zwischen dem Kunden und CARBAGAS vereinbart wurde.
Lieferung von Gas
Die Lieferung der Gase (in gasförmiger, flüssiger, gelöster oder fester Form) erfolgt je nach Gasart und Menge nur in amtlich geprüften Flaschen oder Flaschenbündeln, in Kryo-Gefässen, in Tanks oder in speziellen Verpackungen, nachstehend generell “Gebinde“ genannt. Die Lieferung sowie der Rückschub der leeren Gebinde erfolgen zu Lasten und, falls vom Kunden durchgeführt, auf Gefahr des Kunden. Nach erfolgter Lieferung ist jede weitere Nutzung des Gases und der Gebinde ausschliesslich durch den Kunden zu verantworten. Unter Domizil-Anlieferung von Gebinden versteht sich die Lieferung an eine Stelle (Domizil), die per Strasse zugänglich und zu ebener Erde gelegen ist. Leere Gebinde werden ebenfalls von dieser Stelle zurückgenommen. Müssen Waren durch CARBAGAS von dort an eine andere Stelle beim Kunden transportiert oder angeschlossen werden, so geschieht dies auf Verantwortung und zu Lasten des Empfängers. Werden die Gase im Depot oder in einer CARBAGAS-Verkaufsstelle vom Kunden abgeholt, unterstehen diese Transporte genau wie die von CARBAGAS durchgeführten Transporte der "Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse" (ADR). Der Kunde erhält mit jeder Lieferung einen Lieferschein, auf dem die Anzahl der gelieferten sowie der zurückgenommenen Gebinde aufgeführt ist. Bei der Lieferung sind die Angaben auf dem Lieferschein durch den Kunden zu prüfen und per Unterschrift zu bestätigen. Der Lieferschein bildet die Grundlage für die Rechnungsstellung. Der Wiederverkauf der bei CARBAGAS gekauften Gase ist ohne die schriftliche Einwilligung von CARBAGAS nicht gestattet.
Mengenangaben
Die Mengenangaben erfolgen je nach Gas- und Lieferart in kg, l oder m3 und werden durch CARBAGAS festgelegt. Die Liefermenge in m3 bezieht sich auf den Normzustand bei 1 bar und 15 °C. Die Verrechnung erfolgt in der Regel pauschal pro Gebinde oder auf Grund der gelieferten Menge.
Reinheit der Gase
CARBAGAS garantiert die richtige Gebindefüllung und die Gasreinheit gemäss gültiger Spezifikation. CARBAGAS übernimmt keine Haftung für Verunreinigungen, die ausserhalb ihres Betriebsbereiches in die Gebinde gelangen. Einzelanalysen und entsprechende Reinheitsgarantien erfolgen nur auf spezielles Verlangen und auf Kosten des Kunden.
Gebinde
Die Gebinde werden grundsätzlich leihweise abgegeben und sind Eigentum von CARBAGAS. Sie dürfen ohne Bewilligung von CARBAGAS nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Gebinde dürfen ausschliesslich zur Entnahme der Gasfüllung verwendet werden und vom Kunden oder durch Dritte nicht mit Gas oder anderen Stoffen befüllt werden.
Fehlerhaft erscheinende Gasflaschen dürfen nicht verwendet werden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Gebinde während des Gebrauchs innen nicht verunreinigt werden z.B. durch Rückströmen anderer Substanzen. Solche Fälle sind gegebenenfalls umgehend an die nächste Verkaufsstelle zu melden. Der Kunde verpflichtet sich, die Gebinde vorschriftsgemäss und sorgfältig zu behandeln. Die Flaschenventile sind nach Gebrauch zu schliessen. Der Kunde haftet für die ihm anvertrauten Gebinde, insbesondere für sämtliche Beschädigungen an den Gebinden und deren Zubehör, für die Folgen von Verunreinigungen des Gebindeinnern sowie für alle nicht zurückgegebenen Gebinde oder Teile davon. Alle Wartungsarbeiten an den Gebinden sind ausschliesslich durch CARBAGAS auszuführen. Alle Leihgebinde sind raschmöglichst nach der Entleerung zurückzugeben. Die Rückgabe anderer, als der vermieteten Gebinde befreit den Kunden nicht von der Rückgabe der vermieteten Gebinde.
CARBAGAS behält sich das Recht vor, kundeneigene Gebinde zurückzuweisen oder auf Kosten des Eigentümers zu prüfen oder instand stellen zu lassen, die nicht den geltenden Vorschriften oder technischen Regeln entsprechen. Kundeneigene Gebinde werden nach Erhalt gefüllt und zu Lasten des Eigentümers (gemäss Einprägung auf dem Gebinde) ausgeliefert. Für den Mehraufwand, den kundeneigene Flaschen verursachen, wird dem Eigentümer eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Gebindemiete
Leihgebinde, die innerhalb einer Fakturierungsperiode beim Kunden sind, werden mit einer täglichen Miete gemäss den gültigen Ansätzen belastet, sofern keine Pauschalierung für diese Gebinde vereinbart wurde ("Pauschalvertrag/EcoPass" statt Tagesmiete). Unabhängig von jeglicher Mietvereinbarung behält sich CARBAGAS das Recht vor, eine Immobilisierungsgebühr zu erheben, falls der Gebindesaldo des Kunden eine durchschnittliche Rotationsdauer von 90 Tagen pro Gebinde übersteigt. Basis der Miete ist der Gebindesaldo, der auf dem Rechnungsanhang aufgeführt ist. Der auf dem Rechnungsanhang aufgeführte Gebindebestand des Kunden gilt als anerkannt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich beanstandet.
Gebinderückverfolgbarkeit
CARBAGAS verfügt über ein Gebindeinformationssystem, über das jedes einzelne Mietgebinde verfolgt wird. Diskrepanzen wie z.B. die Rückgabe von Gebinden des Kunden durch Drittpersonen werden identifiziert und korrigiert. Erfolgt eine Korrektur aufgrund einer Nachlässigkeit des Kunden, behält sich CARBAGAS das Recht vor, eine Gebühr zu verrechnen. Spezifische Servicedienstleistungen, die auf dem Gebindeinformationssystem basieren, stehen gegen ein Entgelt zur Verfügung.
Warenlieferung
(Material, Installationen, Apparate und Maschinen)
Die Lieferung sowie die allfällige Verpackung erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden im Eigentum von CARBAGAS.
Gewährleistung
Auf Warenlieferungen wird eine Garantie von 1 Jahr gewährt. Nach Ablauf der Garantiefrist erfolgen allfällige Reparaturen und Unterhaltsarbeiten zu den jeweils gültigen CARBAGAS-Ansätzen. CARBAGAS leistet nur Gewähr, wenn der Kunde die im Zusammenhang mit den Produkten von CARBAGAS gültigen Vorschriften und Normen beachtet. Im Fall von Reparaturarbeiten oder Aufträgen zur Umänderung oder zum Umbau alter oder fremder Anlagen leistet CARBAGAS nur für die Sach- und Fachgerechtigkeit der von ihr durchgeführten Arbeiten sowie für die Mängelfreiheit der von CARBAGAS gelieferten Teile Gewähr.
Lieferfristen und Lieferpflicht
Bei Einhaltung der jeweils gültigen Bestellfristen durch den Kunden, erfolgen die Lieferungen durch CARBAGAS wenn möglich zum Wunschtermin des Kunden. Bestellungen für eine Belieferung an einem Liefertag gemäss dem Tourenplan von CARBAGAS müssen bis spätestens 10 Uhr am Vortag bei CARBAGAS eintreffen. Erfolgt die Bestellung durch den Kunden später, sodass eine Belieferung auf den Wunschtermin nur noch mittels einer Expresslieferung erfolgen kann, wird ein entsprechender Zuschlag gemäss den gültigen Ansätzen erhoben. Abweichungen von Lieferfrist und Liefermenge aufgrund der geografischen Lage des Kunden, der vorhandenen Lagerbestände oder der verfügbaren Transportmittel bleiben vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken ab Werk oder Depot, ohne Verpackung und ohne Steuern (MwSt., LSVA, andere). Bei der Fakturierung werden sämtliche per Rechnungsdatum anwendbaren Steuern (MwSt., LSVA, andere) in Rechnung gestellt. Die Fakturierung erfolgt mindestens einmal im Monat. Die Rechnungsbeträge verstehen sich netto und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist können auf offenen Beträgen Verzugszinsen in marktüblicher Höhe verrechnet werden. CARBAGAS ist in solchen Fällen berechtigt, den Kunden nur noch gegen Vorauszahlung zu beliefern.
Gutschriften für Gasrückgabe
Auf Gasrückgaben werden grundsätzlich keine Gutschriften erteilt.
Mangelhafte Lieferungen und Leistungen
Reklamationen über mangelhafte Lieferungen sind sofort oder spätestens 5 Tage nach erfolgter Lieferung anzubringen.
Haftung
Erleidet der Kunde einen Personen- oder Sachschaden, der nachweislich von CARBAGAS verschuldet wurde, so haftet CARBAGAS – zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten – bis maximal zum fünffachen Betrag des Jahresumsatzes, den CARBAGAS mit dem Kunden erzielt. CARBAGAS haftet gleichfalls für Schadenersatzansprüche aus Vermögensschäden wie z. B. Produktionsausfall, die auf einen Personenschaden oder einen dem Geschädigten zugefügten Sachschaden zurückzuführen sind. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche, welche die vorgenannte Höchstsumme überschreiten. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen haftet CARBAGAS nicht für indirekte Schäden wie Gewinneinbussen oder sonstige Geschäftsverluste. Schäden, die Mitarbeiter der beiden Parteien erleiden, werden vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen, vorbehältlich gesetzlicher Regelungen oder Rechte, rechtlicher Schritte von Unfallopfern, deren Rechtsnachfolgern bzw. von leistungspflichtigen Versicherern (Sozialversicherungsträger, Unfallversicherungen etc.).
Versicherung
CARBAGAS ist im Rahmen einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gegen die Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden versichert. Der Kunde versichert sämtliche von CARBAGAS zur Verfügung gestellten Gegenstände und Anlagen auf seine Kosten gegen Feuer-, Elementar-, Einbruch-, Diebstahl- und Wasserschäden. Der Kunde stellt überdies das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sicher, welche die Tätigkeiten und Risiken des Geschäftverhältnisses zu CARBAGAS angemessen abdeckt, für die der Kunde verantwortlich ist.
Höhere Gewalt
CARBAGAS haftet nicht für Ereignisse, auf die sie keinen Einfluss nehmen kann: höhere Gewalt, Handlungen Dritter (Terroranschläge, Sabotage etc.), Aussperrungen, Streiks, Ausfall von Maschinen oder Anlagen, Explosionen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, Ausfall von Kommunikationssystemen, Unterbrechung der Energieversorgung, Fehlen von Fördermitteln oder wichtigen Betriebsstoffen, Einführung gesetzlicher Bestimmungen usw. CARBAGAS ist von der Lieferpflicht befreit, solange solche Hindernisse bestehen.
Sicherheit
Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung des Vertrags bzw. mit dem Empfang der Ware, dass er, oder die von ihm damit betrauten Personen ausreichend über den Umgang mit den Produkten von CARBAGAS unterrichtet sind, und die Eigenschaften dieser Produkte kennen. Der Kunde kann jederzeit die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sowie weitere Informationen zu den geltenden Sicherheitsvorschriften bei CARBAGAS anfordern. Bei Arbeiten durch CARBAGAS auf dem Gelände des Kunden kommt die entsprechende CARBAGAS-Sicherheitsrichtlinie zur Anwendung. Der Kunde kann diese jederzeit bei CARBAGAS anfordern. Verfügt der Kunde über eigene Sicherheitsrichtlinien, werden diese von CARBAGAS zusätzlich zu den CARBAGAS-Sicherheitsrichtlinien befolgt, sofern sie spätestens am Tag des Arbeitsbeginns den CARBAGAS-Mitarbeitern ausgehändigt werden.
Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.3.2006 in Kraft und ersetzen alle früheren Liefer- und Geschäftsbedingungen. Vorbehalten bleiben abweichende, schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Domizil des für die Lieferung zuständigen CARBAGAS-Werks (Bern, Basel, Zürich, Lausanne, Genf). Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
3073 Gümligen, 1. März 2006
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