Gesetzliche Vorschriften und Gasqualität  [ zurück  Verpacken unter Schutzatmosphäre  ]

Unsere Lebensmittelgase erfüllen alle gesetzlichen Vorschriften der Schweiz wie auch der EU und können bedenkenlos in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingesetzt werden.

Vorschriften

Nach schweizerischem Recht gelten Stickstoff, Kohlendioxid, Sauerstoff und Argon als Zusatzstoffe (zum Verpacken, Karbonisieren) oder als Verarbeitungshilfsstoffe (zum Kühlen, Gefrieren). Wird die Haltbarkeit eines Lebensmittels durch Packgase verlängert, muss der Hinweis stehen: "Unter Schutzatmosphäre verpackt". Die verwendeten Gase müssen nicht deklariert werden (ZuV, SR 817.021.22).

Produkt Kohlendioxid
E290
Argon
E938
Helium
E939
Stickstoff
E941
Sauerstoff
E948

Wasserstoff
E949

Distickstoffoxid
E942

Reinheit

Verunreinigung

> 99 % (w/v) > 99 % > 99 % > 99 % > 99 % > 99 % > 99 %
O2 < 0.001 %
N2 < 0.75 %
H20 < 0.05 % < 0.05 % < 0.05 % < 0.05 % < 0.005 %  < 0.05 %
CO < 10 ul/l < 10 ul/l < 30 ul/l 
CNHM < 100 ul/l < 10 ul/l < 100 ul/l < 100 ul/l  
NO + NO2 < 10 ul/l < 10 ul/l 
Oil < 0.1 mg/l  
NVOC  
Säuretest negativ  
red. Substanzen, Sulphide negativ
Alle Gase als Zusatzstoff für Lebensmittel

Als Zusatzstoffe müssen die Gase den Reinheitsanforderungen nach Art. 5 (SR 817.022.31) der Zusatzstoffverordnung entsprechen, d. h. den europäischen Kriterien nach der Richtlinie der 96/77/EG-Kommission; als Verarbeitungshilfsstoffe dem Art. 16 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02).

Gasqualität

Die Qualität der Gase wird laufend den aktuellen Bestimmungen angepasst und geht bei einzelnen Anwendungen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus.

Dazu berücksichtigen wir alle wesentlichen Kriterien zur Lebensmittelsicherheit: 

  • Separater Gebindepark für die Lebensmittelgase 
  • Lückenlose Rückverfolgbarkeit der Gebinde 
  • Akkreditiertes Analyselabor und spezifische Mess-Einrichtungen 
  • spezifische Schulungen unserer Mitarbeitenden 
  • Implementiertes HACCP-System 
  • Zertifizierung nach ISO-9001

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